Beratungshilfe
Prozesskostenhilfe
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Wir für Sie

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind in Deutschland für die anwaltliche Tätigkeit feste Gebührentabellen vorgegeben. In gerichtlichen Verfahren sind Rechtsanwälte daher grundsätzlich verpflichtet, sich an diese zu halten und die vorgegebenen Sätze nicht zu unterschreiten.

Wenn Ihnen für Ihre Angelegenheit keine Rechtsschutzversicherung zur Verfügung steht, kommt unter Umständen für Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht.

Außerhalb der gerichtlichen Tätigkeit hat der Gesetzgeber den Rechtsanwälten zudem die Möglichkeit eingeräumt, zu niedrigeren Sätzen als im Gesetz vorgesehen zu arbeiten.

Von dieser Möglichkeit machen wir Gebrauch. Wir möchten Ihnen den Kostenumfang für eine erste juristische Beratung anhand des folgenden Gebührenkatalogs vorstellen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die angegebenen Preise auf außergerichtliche Verfahren beschränken.

Preise für ein erstes Beratungsgespräch:
Bußgeldverfahren: Ordnungswidrigkeiten, Führerscheinangelegenheiten etc. 20-35 €
Erbrecht: Testament, Pflichtteilsrecht etc. 20-50 €
Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft 20-80 €
Handels- und Wirtschaftsrecht:
Handelsvertreterrecht, Börsenrecht, Bankrecht
20-200 €
Mietrecht 20-45 €
Patientenverfügung 20-35 €
Strafrecht, Steuer- und Jugendstrafrecht etc. 20-100 €
Verbraucherinsolvenz 20-60 €
Versicherungsrecht: Private Krankenversicherung, Lebensversicherung etc. 20-70 €
Verwaltungsrecht: Öffentliches Baurecht, Beamtenrecht, Schulrecht etc. 20-60 €
Wohnungseigentum 20-70 €
Zivilrecht allgemein: Darlehens, Werk- und Kaufverträge, Reiserecht, Verbraucherschutz, Schadensrecht (Verkehrsunfall) etc. 20-45 €

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass unsere aufgeführten Preise unter Berücksichtigung der erforderlichen Leistung, Verantwortung und Haftung unserer Anwälte im Sinne der Entscheidungen des Oberlandesgericht Hamm vom 3. August 2004 zu niedrig wären. Wenn ein derartiger Fall bei Ihnen in Hinblick auf das vorgenannte Urteil vorliegen sollte, werden wir Sie unverzüglich darauf aufmerksam machen, bevor Ihnen höhere Kosten entstehen. In einem solchen Fall werden wir Ihnen ein Angebot zum Abschluss einer pauschalen Preisvereinbarung unterbreiten. Preise, die über die aufgeführten Beträge hinausgehen, sind nur bei Zustandekommen der gesonderten, schriftlichen Vereinbarung zu zahlen.

Anwaltspartnerschaft Bathelt & Saalfeld | Domplatz 40 | 48143 Münster | Telefon 0251 9811382-0 | Telefax 0251 9811382-9 | E-Mail: info@bathelt-saalfeld.de